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Die
nachfolgenden Reise- und Geschäftsbedingungen ergänzen die
§§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen
Ihnen als Reisender und Top Fishing Tours (TFT) als Reiseveranstalter.
Bitte beachten Sie, daß Sie bei Buchung diese Bedingungen
anerkennen und lesen Sie sich den Text sorgfältig durch.
1.
Abschluß des Reisevertrages
Mit
der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den
Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in
der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Reiseveranstalters
zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei
oder unmittelbar nach Vertragsabschluß wird der Reiseveranstalter
dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der
Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab,
so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an
das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande,
wenn der Reisen-de innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter
die Annahme erklärt.
2.
Bezahlung Bei
Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von 15% des
Reisepreises, höchstens jedoch 190,- EUR, innerhalb von
14 Tagen nach Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag
ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn, ohne weitere Aufforderung
zu zahlen. Bei Buchung einer Flugreise beträgt die
Anzahlung 40% des Reisepreises. Spar-Flugtickets können
bei Skandinavian Airlines und Norwigian Airline nicht storniert
werden, so dass diese Tickets bei Storno der Reise nicht
erstattet werden.
Nach Eingang der Buchungsbestätigung erhält der Kunde
die Reiseunterlagen zusammen mit dem Reisesicherungsschein.
Eine angemessene Kaution für Endreinigung oder Wertgegenstände
wie z. B. Boote, Motoren, usw., darf vor Ort verlangt werden.
3.
Leistungen
Welche
Leistung vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen in der Reisebestätigung. Der Reiseveranstalter
behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß
eine Änderung der Leistung zu erklären, über die der Reisenden
vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden,
die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen
einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.
4.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen
und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig
werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
die Änderung oder Abweichung nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der
Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls
werden dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser
Rücktritt angeboten. Der Reiseveranstalter behält sich vor,
die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise
oder Beförderungskosten oder der für Abgabe bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der
für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem
Umfang zu ändern, wie sich diese Erhöhung auf den Reisepreis
auswirkt. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises,
spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, ist der Reisende
davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem
Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr
als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten, oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende
hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters
über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem
gegenüber geltend zu machen.
5.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1
Rücktritt
Tritt
der Kunde vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an,
kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und Aufwendungen verlangen. Die Höhe unseres Ersatzanspruches
unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und möglicher anderweitiger Verwendung, entnehmen Sie bitte
den nachfolgend aufgeführten Pauschalbeträgen:
bis
39 Tage vor Reisebeginn 95,- Euro pro Person, maximal jedoch
300 Euro, bei gebuchten Flugreisen bis maximal 450 Euro
-
36 bis 14 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
-
13 bis 8 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
-
ab 7 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
-
bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises
Entscheidend
bei der Berechnung ist der Eingang der Stornierung beim
Reiseveranstalter. Tritt ein Teilnehmer einer Reisegruppe
oder treten mehrere Teilnehmer einer Gruppe von der Reise
zurück, so sind die anteiligen Kosten der Teilnehmer
von den verbleibenden Teilnehmern zu zahlen. Der Reiseteilnehmer
kann den Nachweis führen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung
überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger
als die Pauschale ausfällt.
5.2
Umbuchung
Sollen
nach der Buchung auf Wunsch des Kunden Änderungen / Umbuchungen
vorgenommen werden, können, sofern Ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen
gemäß Ziffer 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden. Bei Umbuchungswünschen, die ohne große Aufwendungen
realisierbar sind, jedoch die Erstellung einer neuen Rechnung
zur Folge haben, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von
30 €.
5.3
Ersatzpersonen
Bis
zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegen stehen.
Tritt
ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende
dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Eventuelle Umbuchungen werden wie in 5.1 berechnet.
5.4
Schriftform
In
Ihrem Interesse und aus Beweisgründen sollten Rücktritts-,
Umbuchungs- und Änderungserklärungen in jedem Falle in schriftlicher
Form erfolgen.
6.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt
der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in
Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung verfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegen stehen.
7.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der
Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der
Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der
Reise den Reisevertrag kündigen:
a)
ohne Einhaltung einer Frist. Wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch
auf den Reisepreis, er muß sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die er nachweisbar aus einer anderweitigen Verwendung der
nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich
der ihm von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b)
Bis zwei Wochen vor Reiseantritt. Bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reisebestätigung für die gebuchte Reise auf
eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall
ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich
nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem
früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den
Kunden davon zu unterrichten.
c)
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt. Wenn dir Durchführung der
Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter
deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für
diese Reise so gering ist, daß die dem Reiseveranstalter
im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen
auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem
Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück.
8.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird
die Reise aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten
hat (z. B. höhere Gewalt, Ausfall von Beförderungsmitteln
usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende
den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann
der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zu
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen
eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist
der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen
zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfaßt, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten
für die Beförderung sind von den Parteien je zu Hälfte zu
tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur
Last.
9.
Haftung des Reiseveranstalters
9.1
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für die gewünschten Reisevorbereitungen,
die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit
der Beschreibung aller in der Buchungsbestätigung angegebenen
Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß
Ziffer 3 vor Vertragsabschluß eine Änderung der Angaben
erklärt hat. Irrtümer und Druckfehler behält sich der Reiseveranstalter
vor.
9.2
Insbesondere bei Reiseleistungen im Zusammenhang mit der
Vermietung von Wasserfahrzeugen haftet der Reiseveranstalter
ausschließlich dafür, daß das gebuchte Boot dem Reisenden
zur Verfügung steht. Für die zugesicherte Qualität ist der
Leistungsträger verantwortlich. Unabhängig davon gilt in
jedem Fall: Die Benutzung von Wasserfahrzeugen erfolg auf
eigene Gefahr. Jeder Reiseteilnehmer hat vor Fahrtantritt
den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand der Boote sicherzustellen.
Der Bootsführer ist dazu verpflichtet, sich über alle geltenden
Bestimmungen für das Revier bei den geeigneten Stellen zu
informieren und diese genau zu befolgen und sich umsichtig
und vorsichtig zu verhalten. Dieses betrifft insbesondere
den Alkoholgenuß, Schwimmwestenpflicht und sonstige Regeln.
Ferner ist unbedingt ein genauer Wetterbericht vor Fahrtantritt
einzuholen und das Ziel und die Dauer der Ausfahrt bei den
Betreuern vor Ort anzumelden. Der Kunde haftet für
alle durch ihn verursachten Schäden.
9.3
Wird im Rahmen einer Reise zu dieser eine Beförderung erbracht
und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt, so vermittelt der Reiseveranstalter Fremdleistungen.
Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall
nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die
dem Reisenden auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
9.4
Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für die Menge
und Qualität gefangener Fische, für wetterbedingte Beeinträchtigungen
sowie für die eventuelle Änderung örtlicher Bestimmungen
und Regeln, die den Fischfang betreffen, z. B. Fangbeschränkungen,
Schonzeiten oder Mindestmaße.
10.
Gewährleistungen
10.1
Abhilfe
Wird
die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende
unter Festsetzung einer angemessenen Frist, Abhilfe verlangen.
Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn
sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter
kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige
Ersatzleistung erbringt.
10.2
Minderung des Reisepreises
Für
die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise
kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert
der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert
gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit
es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel unverzüglich
unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe beim
Reiseveranstalter schriftlich oder per Fax anzuzeigen. Eine
Anzeige und Fristsetzung beim Leistungsträger ist nicht
ausreichend. Können die Mängel kurzfristig beseitigt werden,
entfällt das Recht auf Minderung.
10.3
Kündigung des Vertrages
Wird
eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen
Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch
schriftliche Erklärung – kündigen. Er schuldet dem Reiseveranstalter
den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen
Teil des Reisepreises.
10.4
Schadenersatz
Der
Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn,
der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter
nicht zu vertreten hat.
11.
Beschränkung der Haftung
Ansprüche
jeglicher Art kann der Reisende innerhalb von einem Monat
nach vertraglichem Reiseende geltend machen. Nach Ablauf
der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn
er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren
in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an
dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende
solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung
bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die
Ansprüche schriftlich zurückweist.
11.1
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den Reisepreis beschränkt.
-
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder – soweit der Reiseveranstalter
für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
11.2
Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer
Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, beträgt je Reisegast und Reise 250,–-EUR.
11.3
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Reiseveranstalters,
die dem Reisenden auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
Durch seine Zahlung oder Anzahlung erkennt der Reisende
diese ausdrücklich an.
12.
Mitwirkungspflicht
Der
Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende
ist besonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung und dem Reiseveranstalter schriftlich
oder per Fax zur Kenntnis zu geben. Der Reiseveranstalter
oder Reiseträger wird in einer angemessenen Frist für Anhilfe
sorgen, sofern die möglich ist. Unterläßt der Reisende schuldhaft,
einen Mangel beim Reiseveranstalter schriftlich anzuzeigen,
so tritt ein Anspruch auf Min-derung oder Schadensersatz
nicht ein.
13.
Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche
wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der
Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend
zu machen.
14.
Reisevermittlung
Bei
einigen Angeboten tritt TFT nur als Reisevermittler und
nicht als Reiseveranstalter auf. Bei diesen Angeboten werden
wir die gültigen Reise- und Geschäftsbedingungen auf Wunsch
mit aushändigen. Mit Buchungsbestätigung werden diese vom
Reisenden ausdrücklich anerkannt.
15.
Zoll-, Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für
die Einhaltung aller Zoll-, Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
ist der Reisende selbst verantwortlich. Kosten die aus Nichtbeachtung
oder Unkenntnis entstehen, trägt allein der Reisende.
16.
Datenschutz
Alle
uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten sind
gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen mißbräuchliche Verwendung
geschützt.
17.
Versicherungen
Entsprechend
dem Europäischen Reiserecht wird bei der "Travel Safe"
Versicherung mbH gegen Insolvenz versichert. Der Reisende
erhält mit den Reiseunterlagen den vorgeschriebenen Sicherungsschein.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reisekostenrücktrittsversicherung
/ Reisekrankenversicherung. Im Versicherungsfall richten
Sie bitte Ihre Schadensmeldung an die von uns genannte Adresse.
Bei einem Reiserücktritt sind Sie verpflichtet, den Rücktritt
auch bei uns unverzüglich anzuzeigen.
18.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die
Unwirksamkeit einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil
geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des
Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
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